Gemeinde gründet eigenes Unternehmen

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In seiner Sitzung am 11. Mai hat der Gemeinderat die Gründung eines Kommunalunternehmens beschlossen. Das Kommunalunternehmen (KU) Haselbach als Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Haselbach hat das Ziel, die Gemeinde bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Doch was heißt das konkret? Fragen und Antworten:

Was ist überhaupt ein Kommunalunternehmen?

Ein Kommunalunternehmen ist im Gegensatz zu einem kommunalen Eigenbetrieb eine eigene Institution, die zwar zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde steht, die aber formal unabhängig von der Gemeinde agieren kann.

Welche Vorteile sieht der Gemeinderat in dieser Gründung?

Der entscheidende Vorteil eines Kommunalunternehmens ist, dass es flexibler agieren kann als die Gemeinde selbst: Die Entscheidungswege sind kürzer, außerdem ist das KU nicht in dem Maße an vergaberechtliche Vorschriften gebunden wie das bei der Gemeinde der Fall ist. Konkret: Das KU kann bei der Vergabe von Bauaufträgen nachverhandeln, was der Gemeinde untersagt ist. Außerdem kann das KU die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde erhöhen, indem rentierliche Investitionen in das KU ausgelagert werden.

Welche Aufgaben soll das Kommunalunternehmen Haselbach haben?

Konkret hat das KU Haselbach laut Satzung zunächst drei Aufgabenbereiche:

  • Die Durchführung kommunaler Baumaßnahmen im Auftrag der Gemeinde, konkret zum Beispiel der Neubau der Kindertagesstätte.
  • Der Erwerb von Grundstücken, Errichtung und Betrieb von Gebäuden auf eigene Rechnung, konkret zum Beispiel die Errichtung seniorengerechter Wohnungen.
  • Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Vermarktung, konkret zum Beispiel das geplante Nahwärmenetz.

Der Gemeinderat kann dem KU aber durch Satzungsänderung jederzeit neue Aufgaben übertragen.

Welche Risiken sind mit einem KU verbunden?

Das KU kostet Geld: Es braucht einen Geschäftsführer und hat Ausgaben für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Macht das KU dauerhaft Verluste, müsste die Gemeinde diese ausgleichen. Wir sind in langen und intensiven Beratungen im Gemeinderat aber zu der Auffassung gekommen, dass die mit der Unternehmensgründung verbundenen Chancen die Risiken bei Weitem überwiegen. Daher hat der Gemeinderat der Gründung auch einstimmig zugestimmt.

Wie wird das KU kontrolliert?

Überwacht wird die Arbeit des Kommunalunternehmens durch einen fünfköpfigen Verwaltungsrat, der sich aus dem Ersten Bürgermeister als Verwaltungsratsvorsitzendem und vier Mitgliedern des Gemeinderats zusammensetzt. Sie bestellen etwa den Vorstand des KU und müssen von diesem mindestens halbjährlich Zwischenberichte zur wirtschaftlichen Entwicklung des KU vorgelegt bekommen. Der Gemeinderat ist wiederum dem Verwaltungsrat gegenüber weisungsbefugt.

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