Anfang des Jahres sorgten die Pläne von zwei Betreiberfirmen, einen Mobilfunkmast in der Nähe von Unterwiesing zu errichten, für Aufsehen. Die Planungen befinden sich weiter in einem frühen Stadium, hier finden Sie den aktuellen Stand zusammengefasst:
Wer ist für die Mobilfunk-Pläne verantwortlich?
Zwei Betreiberfirmen, eine im Auftrag der Deutschen Telekom und eine im Auftrag der Vodafone GmbH, sind auf der Suche nach einem Standort für eine Mobilfunkanlage, um den Empfang vor allem im Ortskern von Haselbach und in den südlich angrenzenden Siedlungen zu verbessern.
Wo soll die Mobilfunkanlage stehen?
Beide Betreiberunternehmen haben unabhängig voneinander ein Gebiet südlich des Ortsteils Unterwiesing ins Auge gefasst (siehe Skizze unten). Eine definitive Standortentscheidung ist aber noch nicht gefallen; auch eine Baugenehmigung wurde noch nicht beantragt.

Können von den Betreibern zwei Masten nebeneinander gebaut werden?
Zwei bauliche Anlagen in direkter Nähe sind rechtlich nicht möglich. Stattdessen ist der Betreiber eines Mobilfunkmasts verpflichtet, diesen für die Antennen interessierter anderer Betreiber zur Verfügung zu stellen.
Welche Rolle spielt die Gemeinde?
Die Betreiber sind jeweils an die Gemeinde herangetreten und haben gemäß dem Bayerischen Mobilfunkpakt die Möglichkeit zu einer formalen Stellungnahme gegeben. Diese Möglichkeit wurde in beiden Fällen genutzt; die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden den Mobilfunkbetreibern weitergegeben. Darüber hinaus kann die Gemeinde vor allem eine vermittelnde Rolle zwischen Anwohnern und Betreibern einnehmen. Um eine gemeinsame Diskussionsbasis zu erhalten, haben wir ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das die zu erwartende Strahlungsbelastung durch die geplante Anlage ermittelt. Ausweislich des Gutachtens werden die Wirkungen einer Mobilfunkanlage am geplanten Standort auf bewohnte Bereiche deutlich unter den geltenden Grenzwerten liegen. Das Gutachten steht auf der Website der Gemeinde zum Download zur Verfügung.
Außerdem organisiert die Gemeinde am 18. Januar 2022 eine Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunk, bei der offene Fragen beantwortet werden können.
Muss ich als Anwohner gesundheitliche Auswirkungen befürchten?
Hierzu bitte ich darum, erst einmal das Gutachten abzuwarten. Grundsätzlich verweise ich auf das Bundesamt für Strahlenschutz, das die entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse kompakt zusammengefasst hat: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/mobilfunk/mobilfunk_node.html.
Wie werden die Bürger informiert?
Die Gemeinde hat bislang alle aktuellen Entwicklungen zeitnah auf ihrer Website und im Gemeindeboten kommuniziert. Sobald es Neuigkeiten gibt, insbesondere sobald das erwartete Gutachten vorliegt, wird die Öffentlichkeit darüber informiert. Dann ist auch eine öffentliche Informationsveranstaltung unter Beteiligung des bayerischen Landesamts für Umwelt geplant.
Kann die Gemeinde eine Baugenehmigung verweigern?
Baugenehmigungsbehörde ist nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt Straubing-Bogen. Zwar könnte der Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens verweigern (wenn erst einmal ein Bauantrag vorliegt), der gemeindliche Ermessensspielraum hierfür ist aber eng begrenzt. Eine Ablehnung ohne baurechtlich triftige Gründe würde einen Ermessensfehler darstellen. Die Gemeinde setzt daher weiter darauf, auch auf Basis der Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine kooperative Lösung mit dem Betreiber zu finden.
Kann ich als Anwohner gegen die Errichtung vorgehen?
Grundsätzlich bestehen sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Wege, juristisch gegen eine Mobilfunkanlage vorzugehen. Diese sind aber realistisch betrachtet wenig aussichtsreich: Im Innenbereich werden die für die Errichtung notwendigen Befreiungen in der Regel problemlos erteilt, weil Gründe des Gemeinwohls dafürsprechen (§31 Abs. 2 BauGB). Im Außenbereich ist die Errichtung von Mobilfunkanlagen baurechtlich privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Dieser Beitrag ist die aktualisierte Fassung eines Frage-Antwort-Stücks, das ich im September 2020 in diesem Blog veröffentlicht habe.
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