Punktemodell für neues Baugebiet

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Der Haselbacher Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung den Bebauungsplanentwurf Schmelling II gebilligt. Zugleich wurde beschlossen, die Baugrundstücke erstmals anhand eines Punktemodells zu vergeben. Der Hintergrund:

Erstmals besteht in Haselbach die Situation, dass es für ein Baugebiet wesentlich mehr Bewerber als verfügbare Grundstücke gibt. Ziel der Gemeinde ist es, besonders jungen Familien mit Bezug zur Gemeinde die Möglichkeit zur Errichtung eines Eigenheims zu geben. Das ist allerdings nicht ganz unproblematisch.

EU-Rechtsrahmen beachten

Eine einfache Vergabe an Ortsansässige verstößt gegen die Personenfreizügigkeit in der EU; daher muss sich ein Punktemodell an den Leitlinien für Einheimischenmodelle orientieren, die die bayerische Staatsregierung mit der EU-Kommission ausgehandelt hat (sogenannte EU-Kautelen). Auf Basis dieser Vorgaben hat die Gemeinde ein Familienmodell erarbeitet, das die Vergabe von Punkten für Ortsansässigkeit (max. 50 Punkte) sowie soziale Kriterien (max. 50 Punkte) vorsieht.

Damit wird die Vorgabe aus den Kautelen erfüllt, dass die Ortsansässigkeit mit maximal 50 Prozent der erreichbaren Punkte gewichtet werden darf. Gewertet werden dürfen zudem höchstens fünf Jahre, eine längere Dauer fließt nicht mehr in die Wertung ein. Im sozialen Bereich werden insbesondere haushaltsangehörige Kinder sowie eventuelle Pflege- oder Behinderungsgrade von haushaltsangehörigen Personen gewertet. In der Gemeinderatssitzung am 25. März wurde außerdem beschlossen, auch gemeinnütziges Engagement zu honorieren.

Im Einzelnen sind folgende Punktebewertungen vorgesehen:

KriteriumPunkte
Familienverhältnisse25 Punkte pro Kind
Behinderung/PflegegradBis zu 20 Punkte
Gemeinnütziges EngagementBis zu 25 Punkte
Soziale KriterienMaximal 50 Punkte
Hauptwohnsitz in der Gemeinde (max. 5 Jahre)10 Punkte pro Jahr
oder Hauptwohnsitz eines Verwandten 1. Grades in der Gemeinde (max. 5 Jahre)5 Punkte pro Jahr
oder Hauptwohnsitz in einer Nachbargemeinde (max. 5 Jahre)5 Punkte pro Jahr
OrtsansässigkeitMaximal 50 Punkte
WohneigentumMinus 50 Punkte
Überblick über die Punktebewertung nach dem Familienmodell Haselbach.

Der Punkteabzug für Wohneigentum soll bewirken, dass vor allem solche Bewerber bevorzugt werden, die sich erstmals ein Wohnhaus errichten wollen.

Für die Vergabe wurde eine Bewerbungsfrist bis zum 15. Mai festgelegt, die Bewerbungsbögen für die notwendigen Angaben werden bis Mitte April öffentlich bereitgestellt und allen Interessenten, die auf der Bewerberliste der Gemeinde stehen, per Post oder E-Mail zugesandt.

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