Gehwege verkehrssicher halten

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Januar, die gemeindliche Reinigungs- und Winterdienstverordnung neu erlassen, die die Anlieger zur Reinhaltung und Sicherung von Gehwegen und -bahnen verpflichtet. Aus diesem Anlass sei noch einmal auf die grundlegende Verantwortung der Grundstückseigentümer und Anwohner hingewiesen, bei winterlichen Witterungsverhältnissen die Gehwege an ihren Grundstücken zu räumen und damit verkehrssicher zu halten. Dies gilt auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke! Bitte handeln Sie im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders und sorgen Sie dafür, dass die Gehwege an unseren Ortsstraßen für Fußgänger gut und sicher zu benutzen sind.

Der Gemeinderat hat sich außerdem darauf geeinigt, das Räumen durch den Bauhof künftig einheitlicher zu handhaben: Bisher wurden häufig Gehwege „mitgeräumt“, die für den Winterdienst auf dem Weg zwischen gemeindlichen Liegenschaften liegen. Dies hat zu Beschwerden über eine Ungleichbehandlung geführt. Daher wird die Gemeinde ab kommendem Winter keine Gehwege an privaten Grundstücken mehr räumen, außer sie ist dazu rechtlich oder aufgrund von Vereinbarungen verpflichtet (z.B. an der Staatsstraße).

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